Was ist eine Betriebsmedizin? Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV-V2) regelt die Tätigkeit von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften. Betriebe mit mehr als 10 Mitabeitern benötigen für gewöhnlich eine Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es ein vereinfachtes Modell. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine Betreuung bei einem Betriebsarzt. Gerne beraten wir Sie zum Thema Betreuungs-Bedarf nach DGUV-V2 und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Für die betriebsärztlichen Versorgung Ihrer Mitarbeiter ist die Präsenz und Betreuung vor Ort, sowie eine stetige Erreichbarkeit wichtig. Daher konzentrieren wir uns regional im Raum Oberpfalz und Niederbayern. Unser räumliches Einsatzgebiet für die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst typischerweise
Oberpfalz: Großraum Regensburg, Schwandorf, Cham, Bad Kötzing, Wörth, Schierling, Bad Abbach